Terminabsage

Terminabsage

Sehr geehrte Patientin, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ihr vereinbarter Termin extra für Sie freigehalten wird und dass es deshalb aus organisatorischen Gründen notwendig ist, dass Sie für den Fall einer Verhinderung rechtzeitig, d.h. spätestens 2 Tage vor dem Termin absagen, damit noch die Möglichkeit besteht eine „Ersatzpatientin“ einzubestellen.
Sollten Sie dennoch nicht rechtzeitig absagen, ist Ihnen bekannt, dass Ihnen die Kosten für die im Termin vereinbarte Behandlung in Rechnung gestellt werden können.
Dies gilt nicht bei nachweislich schuldlos unterbliebener Absage.

Hier haben sie die Möglichkeit, ihren telefonisch vereinbarten Termin abzusagen. Für Online vereinbarte Termine, benutzen Sie bitte den Link der Ihnen in der Terminbestättigung per E-Mail gesendet wurde.

Bitte keine medizinischen Fragen unter dem Absagegrund stellen, da diese auf diesem Weg nicht beantwortet werden.

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